Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi.schen Ihnen und Firma Hänschen's OWL Touristik GmbH, nachstehend „HänOWL“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01. Juni 2021 zustande kommenden Pauschalreise.vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürger .liches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
1.1.a) Grundlage des Angebots von „HänOWL“ und der Buchung des Kunden sind die Reise.ausschreibung und die ergänzenden Informa.tionen von „HänOWL“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vor.liegen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von „HänOWL“ vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von „HänOWL“ vor, an das „HänOWL“ für die Dauer von 7 Tagen ge.bunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund.lage dieses neuen Angebots zustande, soweit „HänOWL“ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vor-vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist „HänOWL“ die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.1.b) Die von „HänOWL“ gegebenen vor-vertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reise.preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zah.lungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise .vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.1.c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2.Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
1.2.a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von „HänOWL“ erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeich.neten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde „HänOWL“ den
Abschluss des Pauschalreisevertrages ver.bindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
1.2.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch „HänOWL“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „HänOWL“ dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich.zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par.teien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge.schäftsverkehr (z.B. Internet,App,Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
1.3.a) Dem Kunden wird der Ablauf der elek.tronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von „HänOWL“ erläutert.
1.3.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurückset.zen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Ver .fügung, deren Nutzung erläutert wird.
1.3.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angege.ben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
1.3.d) Soweit der Vertragstext von „HänOWL“ im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglich.keit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
1.3.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt.fläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde „HänOWL“ den Abschluss des Pauschal.reisevertrages verbindlich an. An dieses Ver.tragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung ge.bunden.
1.3.f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.3.g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bu.chen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalrei.severtrages entsprechend seiner Buchungs .angaben. „HänOWL“ ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
1.3.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von „HänOWL“ beim Kunden zustande.
1.3.i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bild.schirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstel.lung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwi.schenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. „HänOWL“ wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.3.j) Bei Unklarheiten auf Seiten des Kunden über den Zustiegort ist dieser eigenverantwort.lich verpflichtet, sich über den Zustiegort zu informieren oder bei „HänOWL“ zu erfragen.
1.4. „HänOWL“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisever.trägen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver .sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün.digungsrechte, insbesondere das Rücktritts.recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu.men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver.tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufs.recht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. „HänOWL“ und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs.vertrag besteht und dem Kunden der Siche.rungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushän .digung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reise.beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt wer.den kann. Bei Buchungen kürzer 28 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „HänOWL“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informations.pflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist „HänOWL“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschal.reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu be .lasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Rei.sebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „HänOWL“ nicht wider Treu und Glauben her.beigeführt wurden, sind „HänOWL“ vor Reise.beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2.„HänOWL“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver.ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3.Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vor .gaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal .reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „HänOWL“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung ge.setzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „HänOWL“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leis.tungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „HänOWL“ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell ange .botenen Ersatzreise 2 bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe.trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1.„HänOWL“ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
4.1.a) eine Erhöhung des Preises für die Beför.derung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
4.1.b) eine Erhöhung der Steuern und sons .tigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen.gebühren, oder
4.1.c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2.Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern „HänOWL“ den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
4.3.a) Bei Erhöhung des Preises für die Be .förderung von Personen nach 4.1 a) kann „HänOWL“ den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Er .höhung kann „HänOWL“ vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls wer.den die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz.plätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe.trag für den Einzelplatz kann „HänOWL“ vom Kunden verlangen.


4.3.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag herauf.gesetzt werden.
4.3.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „HänOWL“ verteuert hat
4.4.„HänOWL“ ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und so.weit sich die in 4.1 a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags.schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „HänOWL“ führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „HänOWL“ zu erstatten. „HänOWL“ darf jedoch von dem zu erstatten.den Mehrbetrag die „HänOWL“ tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „HänOWL“ hat dem Kunden / Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5.Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „HänOWL“ gleichzeitig mit Mitteilung der Preis.erhöhung gesetzten angemessenen Frist ent.weder die Änderung anzunehmen oder un.entgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück.zutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „HänOWL“ gesetzten Frist ausdrücklich ge.genüber diesem den Rücktritt vom Pauschalrei .severtrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „HänOWL“ unter der vor stehend/nachfolgend angegebenen An.schrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück.tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HänOWL“ den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann „HänOWL“ eine angemes.sene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um.stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso.nen an den Bestimmungsort erheblich beein.trächtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von „HänOWL“ unterliegen, und sich ihre Fol.gen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. „HänOWL“ hat die nachfolgenden Entschä .digungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksich.tigung der erwarteten Ersparnis von Aufwen.dungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistun.gen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kun.den bei „HänOWL“ wird die pauschale Ent.schädigung wie folgt mit der jeweiligen Bei Tagesfahrten ist der Rücktritt bis 28 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach gelten die Gebühren wie aufgeführt.
Stornostaffel berechnet.

Busreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15%
ab 44. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
ab 1. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichterscheinen 80%

See- und Flusskreuzfahrten
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 6. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichterscheinen 80%

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall un .benommen, „HänOWL“ nachzuweisen, dass „HänOWL“ überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von „HänOWL“ geforderte Entschädigungspau.schale.
5.4.„HänOWL“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, kon.krete Entschädigung zu fordern, soweit „HänOWL“ nachweist, dass „HänOWL“ wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In die.sem Fall ist „HänOWL“ verpflichtet, die gefor.derte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwai.gen, anderweitigen Verwendung der Reiseleis.tungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5.Ist „HänOWL“ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat „HänOWL“ unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6.Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von „HänOWL“ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlan.gen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedin.gungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „HänOWL“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten.versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertrags.abschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungs.art, der Beförderungsart oder sonstiger Leis.tungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil „HänOWL“ keine, unzureichende oder fal.sche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden ge.geben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Um .buchung vorgenommen, kann „HänOWL“ bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Um.buchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeit.punkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25,– pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreise .vertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün.schen, die nur geringfügige Kosten verurssachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1.„HänOWL“ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen.der Regelungen zurücktreten:
7.1.a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spä.teste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser.klärung von „HänOWL“ beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
7.1.b) „HänOWL“ hat die Mindestteilnehmer.zahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Rei.sebestätigung anzugeben.
7.1.c) „HänOWL“ ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer.zahl nicht durchgeführt wird.
7.1.d) Ein Rücktritt von „HänOWL“ später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reise.preis geleistete Zahlungen unverzüglich zu.rück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1.„HänOWL“ kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von „HänOWL“ nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge .rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf
einer Verletzung von Informationspflichten von „HänOWL“ beruht.
8.2. Kündigt „HänOWL“, so behält „HänOWL“ den Anspruch auf den Reisepreis; „HänOWL“ muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an .rechnen lassen, die „HänOWL“ aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, ein.schließlich der von den Leistungsträgern gut-gebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

9.1.Reiseunterlagen Der Kunde hat „HänOWL“ oder seinen Reise.vermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die not.wendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von „HänOWL“ mitgeteilten Frist erhält.
9.2.Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
9.2.a) Wird die Reise nicht frei von Reisemän.geln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
9.2.b) Soweit „HänOWL“ infolge einer schuld.haften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.2.c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Män.gelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „HänOWL“ vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „HänOWL“ vor Ort nicht vor.handen und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „HänOWL“ unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „HänOWL“ zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „HänOWL“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestä .tigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermitt.ler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
9.2.d) Der Vertreter von „HänOWL“ ist beauf.tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzu.erkennen.
9.3.Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisever.trag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheb.lich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er „ HänOWL“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „HänOWL“ verwei.gert wird oder wenn die sofortige Abhilfe not.wendig ist.
9.4.Gepäckbeschädigung und Gepäckverspä.tung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fris.ten zum Abhilfeverlangen
9.4.a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –ver.spätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmun.gen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mit.tels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesell.schaften und „HänOWL“ können die Erstattun.gen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushän.digung, zu erstatten.
9.4.b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädi.gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck un.verzüglich „HänOWL“, seinem Vertreter bzw.
seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Flug.gesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1.Die vertragliche Haftung von „HänOWL“ für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus .gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. „HänOWL“ haftet nicht für Leistungs .störungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd.leistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter An.gabe der Identität und Anschrift des vermittel.ten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von „HänOWL“ sind und ge.trennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unbe.rührt. „HänOWL“ haftet jedoch, wenn und so.weit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von „HänOWL“ ursäch.lich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber „Hä.nOWL“ geltend zu machen. Die Geltendma.chung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendma.chung in Textform wird empfohlen.
12.Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1.„HänOWL“ informiert den Kunden bei Bu.chung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Iden.tität der ausführenden Fluggesellschaft(en) be.züglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleis.tungen.
12.2.Steht/stehen bei der Buchung die ausfüh.rende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist „HänOWL“ verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchfüh.ren wird bzw. werden. Sobald „HänOWL“ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird „HänOWL“ den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als aus .führende Fluggesellschaft genannte Flug .gesellschaft, wird „HänOWL“ den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemes.senen Mitteln möglich ist, über den Wechsel in.formieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den In-ternet-Seiten von „HänOWL“ oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/ air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von „HänOWL“ einzusehen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1.„HänOWL“ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der un gefähren Fristen für die Erlangung von ge.gebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags.abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2.Der Kunde ist verantwortlich für das Be.schaffen und Mitführen der behördlich notwen.digen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
z.B.die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „HänOWL“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. „ HänOWL“ haftet nicht für die rechtzei.tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver .tretung, wenn der Kunde „HänOWL“ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „HänOWL“ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemie (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die ver.einbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeit.punkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be.schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu be.achten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verstän.digen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von „HänOWL“ zu Entgegenahme von Meldun.gen und Reklamationen.

15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. „HänOWL“ weist im Hinblick auf das Ge.setz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „HänOWL“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. „HänOWL“ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbei.legungs-Plattform http://ec.europa.eu/consu.mers/odr/ hin.
15.2.Für Kunden/Reisende, die nicht Angehö.rige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhält.nis zwischen dem Kunden / Reisenden und „HänOWL“ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können „HänOWL“ ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3.Für Klagen von „HänOWL“ gegen Kun.den, bzw. Vertragspartner des Pauschalreise.vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per.sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhn .lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent.halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „HänOWL“ vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrecht.lich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2020 – 2021

Reiseveranstalter ist:
Hänschen's OWL Touristik GmbH
Geschäftsführer: Lars Becker
Krumme Straße 12
32756 Detmold
Telefon +49 (0) 5231 - 9644-0
Telefax: +49 (0) 5231 - 9644-44
E-Mail: info@haenschen-reisen.de
HRB 8007 (AG Lemgo)
Stand dieser Fassung: Juni 2021

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